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Vergleich zwischen dem Gebrauch von Schusswaffen bei Behörden und im zivilen Bereich

In vielen Diskussion über den Gebrauch von Schusswaffen wird oft ein Vergleich zwischen dem zivilen und behördlichen Bereich gezogen. Dabei entstehen häufig Missverständnisse und Mythen, die zu einer verzerrten Wahrnehmung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten führen. Schusswaffen sind ein mächtiges Werkzeug, das sowohl von Behörden als auch von Zivilisten genutzt wird, jedoch unter sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Der Einsatz von Kurzwaffen, wie Pistolen und Revolver, ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das eine sorgfältige Betrachtung erfordert. In diesem Blog-Beitrag werden wir die Unterschiede im Gebrauch, Einsatz und Handling von Schusswaffen bei Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justiz im Vergleich zur Nutzung im zivilen Bereich für den Selbstschutz untersuchen. Dabei werden wir die Einsatzmöglichkeiten, das Training, rechtliche Aspekte, Tragemöglichkeiten, Haftung, Risiken, Strategien und Schulungen sowie einige Trainingstipps näher beleuchten.

1.  Einsatzmöglichkeiten und Zweck

Behördlicher Gebrauch   

Schusswaffen bei Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justiz dienen primär der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie werden eingesetzt, um Gefahren abzuwehren, Straftaten zu verhindern, und im Extremfall auch, um das Leben des Beamten oder unbeteiligter Dritter zu schützen. Der Einsatz ist durch Dienstvorschriften und gesetzliche Vorgaben stark reglementiert. Schusswaffen werden hier als letztes Mittel (Ultima Ratio) betrachtet, wenn andere Maßnahmen, wie Verhandlungen oder der Einsatz nicht-tödlicher Mittel, nicht zum Erfolg führen.

Ziviler Gebrauch zur Selbstverteidigung   

Im zivilen Bereich wird der Besitz und Einsatz von Schusswaffen oft aus Gründen des Selbstschutzes in Erwägung gezogen. Zivilisten dürfen eine Waffe nur in einer unmittelbaren Notwehrsituation verwenden, in der ihr Leben oder das Leben anderer akut gefährdet ist. Anders als bei Behörden, die den Schutz der Allgemeinheit zur Aufgabe haben, zielt der Einsatz durch Zivilisten darauf ab, eine unmittelbare Bedrohung abzuwehren und sich in Sicherheit zu bringen.

2.  Training und Schulung

Behördlicher Gebrauch   

Das Training von Polizeibeamten und Justizvollzugsbeamten ist intensiv, kontinuierlich und umfasst ein breites Spektrum von Szenarien. Es beinhaltet nicht nur den technischen Umgang mit der Waffe, sondern auch taktische Schulungen, die Einsatzrecht und die Anwendung von deeskalierenden Techniken. Ein wesentlicher Teil der Ausbildung beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit des Waffeneinsatzes und der Vermeidung von Kollateralschäden. Szenarien-basiertes Training, bei dem Beamte in realitätsnahen Übungen unter Stressbedingungen agieren, ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung.

Ziviler Gebrauch zur Selbstverteidigung   

Zivilisten, die eine Waffe besitzen, haben häufig deutlich weniger Trainingsmöglichkeiten. Während es in vielen Ländern verpflichtende Waffentrainings gibt, bevor eine Lizenz erteilt wird, sind diese oft weniger umfangreich und tiefgehend als die Ausbildung von Behörden. Zivile Schützenclubs und private Kurse bieten zusätzliche Trainingsmöglichkeiten, die jedoch stark von der Eigeninitiative des Waffenbesitzers abhängen. Das Training ist hier oft auf die Grundfertigkeiten des Schießens sowie grundlegende Notwehrszenarien begrenzt.

3.  Rechtliche Belange

Behördlicher Gebrauch   

Beamte, die eine Waffe tragen, unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Der Einsatz von Schusswaffen ist nur dann zulässig, wenn alle anderen Mittel zur Gefahrenabwehr versagt haben oder ungeeignet sind. Die genaue rechtliche Basis variiert von Land zu Land, jedoch gelten international ähnliche Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit. Zudem müssen Beamte nach jedem Waffeneinsatz mit einer umfassenden internen und oft auch externen Überprüfung rechnen.

Ziviler Gebrauch zur Selbstverteidigung   

Für Zivilisten gelten in vielen Ländern ebenfalls strenge Auflagen. Der Besitz einer Schusswaffe erfordert in der Regel eine behördliche Genehmigung, und der Gebrauch ist auf Notwehrsituationen beschränkt. Die Gesetzeslage unterscheidet sich jedoch erheblich je nach Land oder Bundesstaat. In einigen Regionen ist der Waffengebrauch zur Selbstverteidigung liberaler geregelt, während in anderen Ländern der Besitz und Einsatz von Schusswaffen streng reglementiert oder gar verboten ist. Zivilisten müssen sich umfassend über die spezifischen Gesetze ihrer Region informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

4.  Tragemöglichkeiten und Haftung

Behördlicher Gebrauch   

Polizeibeamte tragen ihre Dienstwaffen offen und zugänglich, häufig in speziell entwickelten Holstern, die schnelle Zugriffszeiten ermöglichen, aber auch Sicherheitsmechanismen gegen unbefugten Zugriff beinhalten. Die Beamten sind verpflichtet, ihre Waffen jederzeit sicher zu führen und den Missbrauch zu verhindern. Nach einem Waffeneinsatz unterliegen sie einer umfassenden Überprüfung, und bei fehlerhaftem oder unrechtmäßigem Einsatz kann eine persönliche Haftung oder Disziplinarmaßnahme folgen.

Ziviler Gebrauch zur Selbstverteidigung   

Die Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber dazu, bestimmte Schusswaffen, wie Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver), zu besitzen und zu Hause oder in einem verschlossenen Behälter zu transportieren. Sie erlaubt jedoch nicht das Führen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit.

Zivilisten, die eine Waffe führen dürfen (Trageberechtigung), tragen diese meist verdeckt, um nicht unnötig Aufmerksamkeit zu erregen und um das Element der Überraschung zu bewahren. Verdeckte Trageweisen stellen besondere Herausforderungen dar, insbesondere hinsichtlich der Zugriffszeit und der Sicherheit. Zivilisten müssen sicherstellen, dass ihre Waffe stets unter Kontrolle bleibt, um Unfälle oder Missbrauch zu verhindern. Auch sie können bei unsachgemäßem Gebrauch haftbar gemacht werden, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

5.  Gefahren und Risiken

Behördlicher Gebrauch   

Der Waffeneinsatz durch Polizeibeamte birgt erhebliche Risiken, insbesondere für Unbeteiligte. Es besteht immer die Gefahr, dass unvorhergesehene Ereignisse oder Fehler im Stress der Situation zu fatalen Konsequenzen führen. Beamte werden daher intensiv geschult, um solche Risiken zu minimieren. Zudem gibt es in vielen Ländern strenge Regelungen, die nach einem Waffeneinsatz eine umfassende Untersuchung vorsehen, um das Vorgehen der Beamten zu überprüfen und sicherzustellen, dass der Einsatz verhältnismäßig und notwendig war.

Ziviler Gebrauch zur Selbstverteidigung   

Für Zivilisten ist der Gebrauch einer Schusswaffe zur Selbstverteidigung mit erheblichen Risiken verbunden. In einer Stresssituation kann es leicht zu Fehleinschätzungen kommen, die fatale Folgen haben können. Eine unzureichende Ausbildung, mangelnde Routine oder eine fehlerhafte Handhabung der Waffe können zu gefährlichen Situationen führen, die das Leben des Schützen und anderer gefährden. Zudem besteht immer das Risiko, dass eine Waffe im Besitz eines Zivilisten gestohlen oder gegen ihn selbst verwendet wird.

6.  Strategien und Schulung

Behördlicher Gebrauch   

Polizeiliche Strategien im Umgang mit Schusswaffen beinhalten in der Regel den Einsatz in Teams, um die Sicherheit zu erhöhen und die Effizienz zu maximieren. Beamte trainieren regelmäßig Taktiken, die darauf abzielen, das Risiko zu minimieren und die Kontrolle über die Situation zu behalten. Sie lernen, wie sie ihre Waffe unter extremen Bedingungen sicher und effektiv einsetzen und wie sie in Eskalationsszenarien deeskalierend wirken können, bevor sie zur Waffe greifen.

Ziviler Gebrauch zur Selbstverteidigung   

Zivilisten müssen sich auf einfache und klare Strategien konzentrieren, da sie in der Regel alleine handeln und weniger intensive Schulungen durchlaufen. Die Priorität liegt hier oft darauf, sich aus einer gefährlichen Situation zu entfernen, anstatt die Situation zu dominieren. Die Schulung konzentriert sich auf schnelle Reaktionszeiten, sicheres und präzises Schießen auf kurze Distanz und den Schutz vor Übergriffen. Einige Kurse bieten auch Szenarien-Training an, das Zivilisten auf reale Bedrohungen vorbereitet.

Welche Themen sind speziell für das behördliche Training wichtig?

Aus meiner Erfahrung im Zuge meiner Kurse und Seminare mit verschiedensten Behörden habe ich einen Querschnitt über die wichtigsten Inhalte des Schusswaffentrainings kurz zusammengefasst. Hier einige zentralen Themen, Trainings und Inhalte, die in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind:

1. Rechtliche Grundlagen des Schusswaffeneinsatzes

  • Gesetzliche Befugnisse: Schulungen zu den rechtlichen Voraussetzungen für den Schusswaffeneinsatz, einschließlich der Notwehr, Nothilfe und der Verhältnismäßigkeit von Gewaltanwendung.
  • Einsatzrichtlinien: Detaillierte Kenntnis der internen Richtlinien und Protokolle, die den Einsatz von Schusswaffen regeln, einschließlich Berichterstattung und Nachbereitung nach einem Einsatz.
  • Eskalationsstufen: Verständnis der verschiedenen Eskalationsstufen und wann der Einsatz von Schusswaffen gerechtfertigt ist.

2. Waffenkunde und Wartung

  • Waffentechnische Schulung: Umfassende Ausbildung im Umgang mit Dienstwaffen.
  • Waffenpflege: Training in der ordnungsgemäßen Wartung und Pflege von Schusswaffen, um ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
  • Munitionskunde: Wissen über verschiedene Munitionsarten, deren Einsatzgebiete und Sicherheitsaspekte.

3. Schießtraining und Praxisübungen

  • Grundlagentraining: Regelmäßiges Training auf dem Schießstand zur Verbesserung der Schießfertigkeiten unter standardisierten Bedingungen.
  • Szenariotrainings: Realitätsnahe Übungen in simulierten Einsatzszenarien, die den Schusswaffeneinsatz unter Stressbedingungen, bei Dunkelheit oder in komplexen Umgebungen trainieren.
  • Bewegung und Schießen: Training im Schießen aus der Bewegung, Schießen auf sich bewegende Ziele und taktische Positionierung während eines Einsatzes.
  • Stressdrills: Übungen, die die physische und psychische Belastbarkeit in Einsatzsituationen erhöhen, um die Handlungsfähigkeit unter extremem Stress zu verbessern.

4. Taktische Ausbildung

  • Raum- und Gebäudesicherung: Taktiken für das Betreten und Sichern von Gebäuden, einschließlich der Koordination von Teams und dem Umgang mit bewaffneten Verdächtigen.
  • Deckung und Entweichen: Training in der Nutzung von Deckung und taktischen Rückzugsbewegungen, um die eigene Sicherheit und die des Teams zu gewährleisten.
  • Schusswechsel und Teamtaktiken: Ausbildung in der Zusammenarbeit mit anderen Teammitgliedern während eines Schusswechsels, inklusive Kommunikation und Bewegungsmuster.

5. Notfallmedizin und Selbstschutz

  • Erste Hilfe bei Schussverletzungen: Schulungen in der medizinischen Erstversorgung bei Schussverletzungen, sowohl für Kollegen als auch für Zivilpersonen.
  • Traumaversorgung: Kenntnisse in der Anwendung von Tourniquets, Druckverbänden und anderen lebensrettenden Maßnahmen.
  • Selbstschutztechniken: Maßnahmen zum persönlichen Schutz im Falle eines Angriffs oder einer Verletzung während des Einsatzes.

6. Psychologische Vorbereitung und Nachbereitung

  • Stressbewältigung: Techniken zur Bewältigung von Stresssituationen vor, während und nach einem Schusswaffeneinsatz.
  • Umgang mit posttraumatischem Stress: Schulungen zur Erkennung und Bewältigung von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), die nach einem Schusswaffeneinsatz auftreten können.
  • Einsatznachbereitung: Psychologische Unterstützung und De-Briefing nach kritischen Einsätzen, um das Erlebte zu verarbeiten und Lehren daraus zu ziehen.

7. Ethik und Verantwortlichkeit

  • Ethische Überlegungen: Diskussionen und Schulungen über die ethischen Implikationen des Schusswaffeneinsatzes, einschließlich der Verantwortung für das eigene Handeln und der Folgen für alle Beteiligten.
  • Fehleranalyse und kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Überprüfung und Analyse von Einsätzen, um Fehler zu identifizieren und die Taktiken und Protokolle kontinuierlich zu verbessern.

8. Kommunikation und Entscheidungsfindung

  • Krisenkommunikation: Training in der Kommunikation mit Teammitgliedern, Vorgesetzten und anderen Einsatzkräften während eines kritischen Vorfalls.
  • Schnelle Entscheidungsfindung: Schulungen zur Verbesserung der Fähigkeit, in Sekundenschnelle fundierte Entscheidungen zu treffen, die Leben retten und Risiken minimieren können.

Diese Inhalte und Trainings sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Beamte im behördlichen Bereich auf den Einsatz von Schusswaffen optimal vorbereitet sind. Sie tragen dazu bei, die Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen zu erhöhen und gleichzeitig die rechtlichen und ethischen Standards zu wahren.

Waffenbesitzkarte und Waffenpass in Österreich

Hier möchte ich noch einen kleinen aber nicht zu detaillierten Vergleich zwischen den beiden Möglichkeiten hier zu Lande geben, da ich selber Österreicher bin. Hier besteht oft auch ein Missverständnis.

In Österreich gibt es zwei wichtige Dokumente, die den rechtmäßigen Besitz und das Führen von Schusswaffen regeln: die Waffenbesitzkarte und den Waffenpass. Beide Dokumente sind für Privatpersonen von Bedeutung, unterscheiden sich jedoch in ihrem Zweck und den damit verbundenen Rechten.

Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber dazu, bestimmte Schusswaffen, wie Faustfeuerwaffen (wie hier im Blog – Pistolen und Revolver), zu besitzen und zu Hause oder in einem verschlossenen Behälter zu transportieren. Sie erlaubt jedoch nicht das Führen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit. Die Waffenbesitzkarte richtet sich an Personen, die aus sportlichen oder sammlerischen Gründen eine Waffe besitzen möchten und die strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, darunter auch die nachweisliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie die Notwendigkeit eines entsprechenden Bedürfnisses.

Waffenpass
Der Waffenpass hingegen geht einen Schritt weiter: Er erlaubt dem Inhaber nicht nur den Besitz von Schusswaffen, sondern auch das Führen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit. Ein Waffenpass wird in der Regel nur unter sehr strengen Voraussetzungen erteilt, beispielsweise wenn jemand glaubhaft machen kann, dass er sich aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit oder einer besonderen Gefährdungslage schützen muss. Die Anforderungen sind somit deutlich höher als bei der Waffenbesitzkarte, und es werden umfangreiche Prüfungen durchgeführt, bevor ein Waffenpass erteilt wird.

Zusammengefasst: Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz und Transport von Schusswaffen, während der Waffenpass auch das Führen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit erlaubt.

7.  Tipps zum Training

  • Regelmäßiges Training:  Sowohl Beamte als auch Zivilisten sollten regelmäßig trainieren, um die Handhabung ihrer Waffe zu perfektionieren. Dies umfasst das Schießen auf dem Schießstand, aber auch das Training unter realitätsnahen Bedingungen.
  • Stressmanagement:  Da der Gebrauch einer Schusswaffe in einer Stresssituation erfolgt, sollten Trainingsprogramme auch Stressmanagement-Techniken umfassen.
  • Rechtliche Aufklärung:  Jeder, der eine Waffe besitzt oder führt, sollte umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die möglichen Konsequenzen eines Waffeneinsatzes informiert sein.
  • Situationsbewusstsein:  Ein gutes Training sollte auch die Fähigkeit fördern, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu vermeiden.
  • Verantwortungsbewusstsein:  Der Umgang mit einer Waffe erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Zivilisten und Beamte müssen sich stets ihrer Verantwortung und der potenziellen Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein.

Fazit

Der Einsatz von Schusswaffen durch Sicherheitsbehörden und Zivilisten unterscheidet sich erheblich in Bezug auf die Einsatzmöglichkeiten, das Training, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Haftung und die Risiken. Während Polizisten intensiv geschult werden, um in einer Vielzahl von Situationen angemessen zu reagieren und den Waffeneinsatz als letztes Mittel zu betrachten, müssen Zivilisten sich auf eine grundlegende Ausbildung und rechtliche Rahmenbedingungen stützen, die den Gebrauch einer Waffe in einer extremen Notwehrsituation einschränken.